Warum eine Patientenverfügung?

Warum? Drei Dinge, die Sie über Ihre Vorsorge wissen sollten.

1. Was ist eine Patientenverfügung?
Gerät man in eine ernste medizinische Lage und kann sich selbst nicht mehr äußern, fällt es Angehörigen oft schwer zu entscheiden. Ohne wirksame Patientenverfügung liegt das eigene Schicksal dann in den Händen der Ärzte. Und die entscheiden sich fast immer für eine Verlängerung des Patientenlebens – ganz gleich, wie dieses Leben aussehen mag. Wenn Sie bis zum Schluss selbst über Ihre Behandlung bestimmen möchten, sollten Sie deshalb eine individuelle Patientenverfügung erstellen.

2. Warum nur eine wirksame Patientenverfügung hilft
9 von 10 Patientenverfügungen versagen, weil sie medizinisch unpräzise formuliert sind oder zu spät gefunden werden. Ebenfalls problematisch: veraltete Angaben, die nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passen. Die Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung für den behandelnden Arzt. Dementsprechend muss sie medizinisch genau formuliert sein. Die meisten Vorlagen und kostenlosen Formulare sind dies jedoch nicht: Der Bundesgerichtshof stellte mehrfach fest, dass Millionen Menschen keine wirksame Patientenverfügung besitzen. Denn sind auch nur einzelne Formulierungen zu ungenau, verliert die gesamte Verfügung ihre Wirksamkeit.

3. Wie erstelle ich eine wirksame Patientenverfügung?
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung sind folgende Punkte:

1. Medizinisch präzise Formulierungen: Was für den Laien eindeutig klingt, kann für einen Mediziner mehrdeutig sein. Sind die Anweisungen mehrdeutig oder widersprüchlich, wird sich ein Arzt immer für die lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden.

2. Aktualität: Die Patientenverfügung sollte immer der aktuellen Lebensumstände entsprechen. Ist das nicht mehr der Fall, wird ein Arzt die Verfügung als veraltet betrachten und nicht umsetzen. Daher sollte eine Patientenverfügung regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

3. Verfügbarkeit: Nur wenn die Patientenverfügung dem Arzt rechtzeitig vorliegt, kann sie auch umgesetzt werden. Herkömmliche Patientenverfügungen treffen in Regel viel zu spät vor Ort ein. Eine gute Alternative ist die Online-Hinterlegung: Über einen Abrufcode, den der Patient immer bei sich trägt, können die Ärzte im Notfall jederzeit auf die Patientenverfügung zugreifen.

4. Eigenhändige Unterschrift: Die Patientenverfügung muss keineswegs von einem Notar beglaubigt werden. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber lediglich als Option vor. Eine eigenhändige Unterschrift ist in der Regel ausreichend.

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