Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und für Sie zu handeln. Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie für all Ihre Angelegenheiten gelten soll oder nur für einzelne, detailliert beschriebene Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie diese Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie z. B. festlegen, bei welchen Aufgaben Sie durch einen Bevollmächtigten vertreten werden sollen:
- bei finanziellen Angelegenheiten
- bei Rechtsgeschäften
- bei Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- bei Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
- bei ärztlicher Behandlung
- im Post- und Fernmeldewesen
- bei Behörden und Vertretung vor Gericht
- im Todesfall
Eine Vorsorgevollmacht ist so etwas wie die „Mutter aller Vollmachten & Verfügungen“ im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter. Mit ihr lassen sich in der Regel auch bereits Vorkehrungen im Sinne einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht treffen. Dennoch spricht nichts dagegen, dass Sie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht separat aufsetzen.
(Quelle: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/vollmachten-verfuegungen/vorsorgevollmacht/; letzter Zugriff: 05.03.19)
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