Betreuungsverfügung
Was ist eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer gültigen Betreuungsverfügung können Personen diese Entscheidung des Gerichts aber in ihrem Sinne beeinflussen.
(Quelle: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/vollmachten-verfuegungen/betreuungsverfuegung-betreuungsvollmacht/; letzter Zugriff: 05.03.19)
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